Lohnbrand
BRENNEN IM LOHN
Stoffbesitzer* können ihre vergorene Obstmaische bei uns anliefern und nach ihren Wünschen zu bestimmten Konditionen im Lohn brennen lassen. Hierzu füllt der Stoffbesitzer eine Abfindungsanmeldung** aus, die mindestens fünf Tage vor
Brennbeginn beim Hauptzollamt in Stuttgart zur Bewilligung eingereicht werden muss. Nach Prüfung aller Angaben auf Vollständig- und Richtigkeit, erteilt dieses dann die Brenngenehmigung an die Abfindungsbrennerei. Nach dem Destillieren wird der Brand noch auf Trinkstärke herabgesetzt und wieder dem Stoffbesitzer ausgehändigt.
Jeder Stoffbesitzer darf entweder jährlich 50 LA (LA = ein Liter 100%iger Alkohol) oder
in einem Abschnitt von zehn Jahren 500 LA für den Privatgebrauch brennen lassen.
Der Brennereibesitzer selbst hat Anspruch auf 300 LA pro Jahr. Das "Monopol-Brennen" wird zum 01.01.2018 eingestellt - so bleibt nur noch die Option des "Versteuerns".

VERSTEUERN
Hierbei werden die Rohstoffe z.B. Kirsch, Apfel, Zwetschgen, etc. zum Brennen in der entsprechenden Abfindungsbrennerei angemeldet und je nach Ausbeutesatz pro 100 Liter Maische die derzeit gültige Branntweinsteuer (siehe unten) fällig.
Der Stoffbesitzer erhält mit der Brenngenehmigung einen Steuerbescheid und den gewonnenen Alkohol zur eigenen Verwertung.
AUSBEUTESÄTZE in LA pro 100 Liter Maische
LA = ein Liter 100%iger Alkohol
Sorte | Ausbeutesatz in LA |
---|---|
Traube (Wein, Weinhefe, Most) | 6,0 |
Kirschen | 5,0 |
Mirabellen | 4,8 |
Zwetschgen | 4,6 |
Beeren (Wein, Most) | 4,0 |
Pflaumen, Renekloden | 3,9 |
Apfel, Birnen, Quitte (Most, Saft, Wein) | 3,6 |
Sauerkirschen (selbstgewonnen), Aprikosen | 3,5 |
Bierhefe | 2,0 |
Weizen, Gerste, Roggen, Dinkel, Hafer, Mais, Triticale | 26,0 |
Der aktuelle Steuersatz für einen LA entspricht 10,22 €***.
BEISPIEL: Fällige Branntweinsteuer für einen Brennkessel Kirschen
100 Liter Maische, Kirschen = 5 LA
5 LA x 10,22 € = 51,10 € + anfallender Brennlohn
Abfindungsbrennerei selbstgewonnene Obststoffe zu Branntwein verarbeiten lässt.